KV-Abschluss 2009 - Zahnärzte und Dentisten
Gültigkeitsbeginn 01.07.2009
KV-Abschluss ab 1. 7. 2009
- Durchschnittliche Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 4% gewichtet lt. Anlage. Um keine Unterschiede bei der Gefahrenzulage zwischen Anlernlingen und Berufsjahren zu erzeugen, sind wir so vorgegangen, dass wir die Inklusivgehälter um den Prozentsatz erhöht haben und dann die Gefahrenzulage von EUR 60,-- abgezogen haben um die neuen Grundgehälter zu erhalten.
- Einführung von Lehrlingsentschädigungen erst dann, wenn es die Lehrlingsausbildung auch wirklich gibt.
- Keine Änderung in § 10 Zahntechniker.
- Streichung von § 8 - Kurzarbeit, stattdessen Einfügung einer Vereinbarung, dass geleistete Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten in einem Zeitraum von 12 Monaten im Verhältnis 1:1 abgegolten werden können.
- Neu in den KV:
"§ 9 b Prophylaxeassistentinnen
- Zahnärztliche Assistentinnen, die eine den Anforderungen des von der Österreichischen Zahnärztekammer erstellten diesbezüglichen Programms entsprechende Zusatzausbildung zur Prophylaxeassistentin erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Prophylaxeassistentin" zu führen.
- Prophylaxeassistentinnen üben ihre Tätigkeit in Verantwortung des Zahnarztes, Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Dentisten auf seine Anordnung und unter seiner Anleitung und Aufsicht in den Bereichen der Behandlung von Gingivitis, Parodontitis, Periimplantitis und Karies aus.
- Prophylaxeassistentinnen, die die Tätigkeiten gemäß 2. in der Ordination überwiegend ausüben, erhalten einen Zuschlag von 20% zu den Gehaltsansätzen von § 18 a)."
Der Kollektivvertrag für die Angestellten bei Zahnärzten und Dentisten steht GPA-DJP Mitgliedern im eingeloggten Zustand zum Downloaden zur Verfügung.

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